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   BGH, 11.10.1956 - II ZR 305/55   

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https://dejure.org/1956,793
BGH, 11.10.1956 - II ZR 305/55 (https://dejure.org/1956,793)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1956 - II ZR 305/55 (https://dejure.org/1956,793)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1956 - II ZR 305/55 (https://dejure.org/1956,793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 22, 24
  • NJW 1957, 61
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 19.12.1922 - III 137/22

    Ausländisches Recht; Verjährung

    Auszug aus BGH, 11.10.1956 - II ZR 305/55
    Ähnliche Erwägungen enthält eine frühere Entscheidung (RGZ 106, 82 [85]) über die grundsätzliche Frage der Verjährbarkeit eines Anspruchs.
  • RG, 25.06.1926 - VI 70/26

    Ausländisches Urteil

    Auszug aus BGH, 11.10.1956 - II ZR 305/55
    In einem Urteil über die Frage der Löschung einer Hypothek gegen Zahlung des Papiermarkbetrages (RGZ 114, 171 [172]) hat das Reichsgericht die Entscheidung auf den Zweck eines solchen Gesetzes abgestellt, "das der Aufrechterhaltung der Grundlagen des deutschen staatlichen und wirtschaftlichen Lebens dient".
  • RG, 11.03.1913 - VII 5/10

    Vollstreckung ausländischer Kostenfestsetzungen

    Auszug aus BGH, 11.10.1956 - II ZR 305/55
    Reichsgericht (RGZ 82, 29 [31]) aufgestellte Satz, "es könne keinem Zweifel unterliegen, daß die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen abzulehnen sei, die gegen das öffentliche Recht, die Souveränität oder die Interessen des Deutschen Reichs oder deutscher Bundesstaaten verstossen würde", bedeutet nicht, daß schon jeder Verstoß gegen eine Vorschrift des deutschen öffentlichen Rechts, also jeder Rechtsirrtum bei der Anwendung oder Auslegung einer dem öffentlichen Recht angehörenden Norm, der Anerkennung des ausländischen Urteils entgegenstehen könnte.
  • RG, 15.06.1898 - I 199/98

    Ist nach der österreichischen Exekutionsordnung vom 27. Mai 1896 die

    Auszug aus BGH, 11.10.1956 - II ZR 305/55
    Das Reichsgericht hat denn auch stets (RGZ 41, 424; JW 1928, 3044) die Verbürgung der Gegenseitigkeit in diesem Zeitpunkt jedenfalls für die Anerkennung als ausreichend behandelt.
  • BFH, 31.07.1991 - VIII R 89/86

    Von ausländischem Gericht verhängte Geldstrafe kann bei Widerspruch zu

    Die Prüfung bezieht sich sowohl auf das dem ausländischen Urteil vorangegangene Verfahren (vgl. dazu BGH-Urteile vom 18. Oktober 1967 VIII ZR 145/66, BGHZ 48, 327, und vom 19. September 1977 VIII ZR 120/75, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1978, 1114) als auch auf die Urteilsfindung selbst (vgl. BGH-Urteil vom 11. Oktober 1956 II ZR 305/55, BGHZ 22, 24).
  • BGH, 02.05.1985 - III ZR 4/84

    Kündigung einer Rechtsanwalts-Sozietät

    Nach dieser Vorschrift ist ein Schiedsspruch aufzuheben, wenn er Rechtsnormen verletzt, welche die Grundlagen des staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens berühren und aus bestimmten Staats-, sozial- oder wirtschaftspolitischen Zielsetzungen, nicht aus bloßen Zweckmäßigkeitserwägungen heraus erlassen worden sind (BGHZ 22, 24, 28; 27, 249, 256; RGZ 169, 240, 245; Schwab, Schiedsgerichtsbarkeit 3. Aufl. S. 176 f.; Schlosser bei Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 1041 Rdn. 23).
  • BGH, 12.05.1958 - VII ZR 436/56

    Schiedsspruch. Verfahrensverstoß.

    Vielmehr ist jeweils auf den Inhalt und die Bedeutung des in Betracht kommenden Gesetzes abzustellen (vgl. u.a. RGZ 169, 240, 245; BGHZ 22, 24, 28 - zu § 328 ZPO - und 22, 162, 167 - zu Art. 30 EGBGB -).
  • OLG Brandenburg, 10.11.1994 - 9 U 10/94

    Wirksamkeit einer Ehelikeitsanfechtungsentscheidung nach DDR-Recht

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  • BGH, 20.02.1957 - V ZR 101/55

    Rechtsmittel

    Ob die Verletzung von Devisenvorschriften einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung darstellen würde, braucht hier nicht entschieden zu werden, da auf jeden Fall gegen die dem Antragsgegener im Schiedsspruch auferlegte Schadensersatzleistung vom devisenrechtlichen Standpunkt aus keine Bedenken zu erheben sind (Genehmigungsbescheide der Landeszentralbank Hamburg vom 20. November 1953 und 22. Januar 1954); die vom Antragsgegner in der Revisionsverhandlung noch angeführte Entscheidung BGHZ 22, 24 betrifft einen anders gelagerten Sachverhalt.
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